Wer Energiesparlampen nutzt, weiß um die lange Haltbarkeit der Effizienzwunder. Im Durchschnitt leuchten sie 10.000 Stunden und damit rund 10-mal länger als die herkömmliche Glühlampe. Anstatt zehn Glühlampen müssen Verbraucher im gleichen Zeitraum also nur eine Sparlampe austauschen. Um die ausgedienten Energiesparlampen kümmert sich die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH. Deren Geschäftsführer Christian Ludwig erläutert, was Verbraucher über die Entsorgung wissen müssen und warum selbst gebrauchte Lampen noch die Umwelt schonen.
Ausgediente Energiesparlampen gehören nicht in den Hausmüll. Warum?
Nach dem Gesetz gelten Energiesparlampen, Leuchtstofflampen und alle anderen Entladungslampen als Elektronik-Altgeräte und gehören aufgrund ihres geringen Quecksilbergehalts nicht in den Hausmüll. Ich werfe ja auch mein altes Bügeleisen oder mein kaputtes Radio nicht in die Mülltonne.
Und wie entsorgen Sie Ihre gebrauchten Energiesparlampen?
Ich bringe sie zu einer Sammelstelle in meiner Nähe, wo ich die Lampen kostenlos abgeben kann. In meinem Fall ist das ein Wertstoffhof. Sammelstellen finden Verbraucher aber auch in öffentlichen Einrichtungen und im Handel. Wo genau sie eine Sammelstelle in ihrer Nähe finden, darüber informiert unsere Initiative „Sauberes Licht, sauber recycelt.“ im Internet unter www.lichtzeichen.de.
Wer ist denn für die Einrichtung von Sammelstellen verantwortlich?
Das ist die Aufgabe von Lightcycle. Unser Unternehmen wurde vor fünf Jahren von den Lampenherstellern gegründet, um ein flächendeckendes Rücknahmesystem zu organisieren. Dabei machen wir rasche Fortschritte. Mittlerweile gibt es bundesweit rund 2.160 Sammelstellen, im Vergleich zum Sommer 2009 entspricht dies einem Plus von 116 Prozent. Es ist unser zentrales Anliegen, das Netzwerk an Sammelstellen auch künftig kontinuierlich auszubauen und so die Rückgabe für die Verbraucher noch bequemer zu machen.
Was passiert mit den zurückgegebenen Sparlampen?
Die eingesammelten Lampen holen wir bei unseren Vertragspartnern ab und bringen sie zu spezialisierten Recyclingunternehmen. Dort werden die in der Lampe enthaltenen Wertstoffe getrennt und für die Wiederverwertung aufbereitet. So leisten Gasentladungslampen und damit auch Energiesparlampen auch am Ende ihres Lebenszyklus einen Beitrag zum Ressourcenschutz.
Kritiker stellen die Umweltbilanz von Energiesparlampen aber in Frage. Ist dies berechtigt?
Diese Diskussion dreht sich in den meisten Fällen darum, dass die Sparlampe im Gegensatz zur herkömmlichen Glühlampe Quecksilber enthält. Im Durchschnitt sind dies 2,5 mg. Lightcycle gewährleistet, dass der Schadstoff nach dem Recycling umweltgerecht entsorgt wird. Aber selbst wenn eine Energiesparlampe nicht ordnungsgemäß abgegeben wird, gelangt durch den Gebrauch von Glühlampen mehr Quecksilber in die Umwelt. Das liegt daran, dass bei der Stromproduktion durch Kohlekraftwerke Quecksilber freigesetzt wird. Und da Energiesparlampen nur etwa ¼ des Stroms gegenüber Glühlampen benötigen, entsteht auch entsprechend weniger Quecksilber durch den Einsatz von Energiesparlampen.
Die Zahl der Sammelstellen steigt. Macht sich das auch bei den Sammelquoten bemerkbar?
In unserem ersten Geschäftsjahr haben wir 27,5 Millionen Lampen gesammelt und dem Recycling zugeführt. 2009 waren es bereits 43,5 Millionen Lampen. Das entspricht einer Steigerung von über 40 Prozent. Die Verbraucher wissen um die Entsorgungsnotwendigkeit von Energiesparlampen, das hat auch unsere Marktforschung gezeigt. Über 70 Prozent der Befragten war bekannt, dass Energiesparlampen speziell entsorgt werden müssen. Es besteht aber anscheinend noch immer eine Diskrepanz zwischen Wissen und Handeln. Ein Lücke, die unsere Initiative „Sauberes Licht, sauber recycelt.“ mittels entsprechender Informationsangebote schließen möchte.
Im September dieses Jahres greift die zweite Stufe des Glühlampenausstiegs. Was bedeutet dies für die Verbraucher?
Laut der EU-Richtlinie für energieeffiziente Beleuchtung dürfen die Lampenhersteller ab dem 1. September 2010 keine Glüh- und Halogenlampen mit 75 Watt mehr in den Handel bringen. Wie schon beim Inkrafttreten der ersten Stufe im vergangenen Jahr bedeutet dies aber nicht, dass die jeweiligen Lampentypen über Nacht aus den Regalen verschwinden. Der Handel darf bestehende Lagervorräte noch weiter verkaufen. Gleichzeitig gelten mit der 2. Stufe der Richtlinie neue Mindestanforderungen an die Kennzeichnung von Haushaltslampen. Die Verbraucher erhalten dadurch schnell einen Überblick über alle relevanten Fakten der ausgesuchten Energiesparlampe.
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